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Steuerguide 2026 · DBA 1995 · AStG-konform

Besteuerung in Lettland 2026: vollständiger Leitfaden für DACH-Unternehmer

40 Prozent der Mittelstandsführer denken über Auswanderung nach (DIHK 2025). Wer Lettland erwägt, braucht nicht oberflächliche Werbeaussagen, sondern den vollständigen Steuerrahmen mit allen Paragrafen, Sätzen und Mechaniken. Dieser Leitfaden liefert ihn, mit Stand April 2026.

1. Das lettische 0/20-Regime im Überblick

Lettland hat zum 1. Januar 2018 ein Körperschaftsteuersystem nach estnischem Vorbild eingeführt. Die zentrale Mechanik: Solange Gewinne in der Gesellschaft bleiben, fällt 0 Prozent Körperschaftsteuer an. Erst die Ausschüttung an die Anteilseigner löst die Steuer aus, mit einem nominalen Satz von 20 Prozent auf den Bruttogewinn vor Distribution. Das entspricht effektiv 25 Prozent des Nettodividendenbetrags (Verhältnis 20/80).

Das System wurde vom lettischen Finanzministerium ausdrücklich als Wachstumsförderung konzipiert: Wer reinvestiert, wird belohnt. Das ist der entscheidende Unterschied zu Deutschland, wo der Gewinn unabhängig von der Verwendung mit rund 30 Prozent (Körperschaftsteuer 15 Prozent plus Solidaritätszuschlag 5,5 Prozent plus Gewerbesteuer Hebesatz im Schnitt 400 Prozent) belastet wird.

Praxisrelevanz. Eine SIA, die 300.000 EUR Gewinn erwirtschaftet und vollständig reinvestiert, zahlt 0 EUR Körperschaftsteuer. Eine deutsche GmbH zahlt im selben Szenario rund 89.000 EUR. Der Differenzbetrag steht in Lettland für Wachstum, Personal oder Investitionen zur Verfügung. Dieses Differential ist das ökonomische Kernargument der SIA-Struktur, nicht der nominale Satz.

2. Mehrwertsteuer (PVN) und EU-Konformität

Der Standardsatz der lettischen Mehrwertsteuer (Pievienotās vērtības nodoklis, PVN) beträgt 21 Prozent. Ermäßigte Sätze gelten für Lebensmittel (12 Prozent), Bücher und bestimmte Medikamente (5 Prozent). Die Registrierungsschwelle für Inlandsumsätze liegt bei 50.000 EUR pro Jahr.

Im EU-Vergleich ist Lettland mittig positioniert. Estland erhöhte zum 1. Juli 2025 auf 24 Prozent (zuvor 22 Prozent), Litauen liegt bei 21 Prozent, Polen bei 23 Prozent, Deutschland bei 19 Prozent. Für DACH-Unternehmer mit Endverbraucherbezug ist die Differenz zu Deutschland zwei Prozentpunkte, was gegenüber dem KSt-Vorteil meist vernachlässigbar bleibt.

Die SIA nimmt am EU-OSS und IOSS teil, was Cross-Border-E-Commerce in der EU stark vereinfacht. Wer Pan-EU-FBA betreibt, registriert sich weiterhin in den jeweiligen Lagerländern (PL, CZ, IT, FR, ES), die SIA bleibt aber die Hauptgesellschaft für Buchhaltung und Erklärungen.

3. Quellensteuer und das DBA Deutschland-Lettland 1995

Das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland-Lettland wurde am 21. Februar 1997 unterzeichnet, ist seit 1996 anwendbar und folgt dem OECD-Musterabkommen. Es regelt die Verteilung der Besteuerungsrechte zwischen beiden Staaten. Die zentralen Regeln für DACH-Unternehmer:

  • Dividenden zwischen verbundenen Unternehmen: 0 Prozent Quellensteuer dank Mutter-Tochter-Richtlinie 2011/96/EU bei Beteiligung von mindestens 10 Prozent.
  • Dividenden an natürliche Personen: maximal 15 Prozent Quellensteuer in Lettland, voll anrechenbar in Deutschland nach Anrechnungsmethode.
  • Zinsen: 10 Prozent Quellensteuer in Lettland, anrechenbar in Deutschland.
  • Lizenzgebühren: 5 oder 10 Prozent je nach Art des Rechts, anrechenbar.
  • Tie-Breaker für Wohnsitz: ständige Wohnstätte, Mittelpunkt der Lebensinteressen, gewöhnlicher Aufenthalt, Staatsangehörigkeit (in dieser Reihenfolge).

Für eine deutsche Mutter-GmbH, die eine lettische SIA-Tochter hält, fließen Dividenden also brutto vom Tochterland direkt in die Mutterstruktur. Das macht eine SIA-Holding besonders attraktiv für Konzernstrukturen, in denen Cashflow flexibel verlagert werden soll.

4. Hinzurechnungsbesteuerung §§7-14 AStG: die häufigste Falle

Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (Controlled Foreign Company-Regel, CFC) ist eine der wichtigsten und am häufigsten unterschätzten Regelungen für DACH-Unternehmer mit Auslandsstrukturen. Sie greift, wenn drei Bedingungen kumulativ erfüllt sind:

  1. Deutsche Anteilseigner halten zusammen mehr als 50 Prozent der ausländischen Gesellschaft (§7 AStG).
  2. Die Gesellschaft erzielt passive Einkünfte: Zinsen, Lizenzen, Vermietung, bestimmte Dienstleistungen an Nahestehende, Kapitalanlagen (§8 Abs. 1 AStG).
  3. Die effektive Steuerbelastung beträgt weniger als 15 Prozent (Schwelle nach §8 Abs. 5 AStG, abgesenkt von 25 auf 15 Prozent durch das Wachstumschancengesetz, in Kraft seit 01.01.2024).

Die SIA erfüllt das dritte Kriterium standardmäßig: 0 Prozent auf thesaurierte Gewinne ist weit unter 15 Prozent. Ohne weitere Maßnahmen wird der gesamte passive Gewinn der SIA dem deutschen Anteilseigner anteilig zugerechnet und mit dessen persönlichem Steuersatz besteuert (Einkommensteuer bis 45 Prozent plus Solidaritätszuschlag plus gegebenenfalls Kirchensteuer). Die effektive Belastung steigt damit auf rund 47,5 Prozent.

Die Rettung liefert §8 Abs. 2 AStG: Die Hinzurechnung entfällt, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die SIA einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Sächliche und personelle Ausstattung vor Ort (Räumlichkeiten und qualifiziertes Personal in Lettland).
  • Selbstständige Wahrnehmung der Funktion durch das Personal (kein bloßes Empfangsbüro).
  • Kein Outsourcing der Kerntätigkeit an Dritte oder konzernverbundene Gesellschaften (Outsourcing-Verbot, §8 Abs. 2 Satz 4 AStG).

Die unionsrechtliche Grundlage liefert das EuGH-Urteil Cadbury Schweppes vom 12. September 2006 (Rs. C-196/04). Der Gerichtshof hat klargestellt, dass die Niederlassungsfreiheit nach Art. 49 AEUV einer Hinzurechnungsbesteuerung nur dann standhält, wenn sie sich auf rein künstliche Gestaltungen beschränkt.

Substanz ist nicht optional. Eine SIA ohne Substanz fällt automatisch in die Hinzurechnung. Die Behauptung von 0 Prozent Steuern ohne Substanz ist faktisch falsch. Wer Lettland strukturieren will, plant Substanz von Tag 1 mit ein. Unser Substanz-Paket dokumentiert die Anforderungen vollständig.

5. Konkretes Rechenbeispiel: 300.000 EUR Gewinn

Wir vergleichen drei Szenarien für einen DACH-Unternehmer, der 300.000 EUR Gewinn pro Jahr erwirtschaftet und thesaurieren will (also nicht ausschütten, sondern reinvestieren).

PositionGmbH DeutschlandSIA ohne SubstanzSIA mit Substanz
Gewinn300.000 EUR300.000 EUR300.000 EUR
Lokale KSt thesauriert89.475 EUR (29,825 % effektiv)0 EUR0 EUR
Hinzurechnung §7 AStGNein300.000 EUR0 EUR
ESt 45 % plus SolZ auf HinzurechnungNein142.425 EUR0 EUR
Effektive Belastung29,825 %47,5 %0 % (thesauriert)

Annahme: deutscher Anteilseigner mit 100 Prozent Beteiligung, Spitzensteuersatz, 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die ESt, durchschnittlicher Hebesatz 400 Prozent für Gewerbesteuer. Keine Kirchensteuer, keine Freibeträge berücksichtigt.

Die Tabelle zeigt das Kernargument der Substanzstruktur: Es geht nicht um die Wahl zwischen 30 Prozent und 25 Prozent, sondern zwischen 30 Prozent (DE) und 0 Prozent (LV mit Substanz) auf reinvestierte Gewinne. Über zehn Jahre summiert sich der Vorteil auf rund 900.000 EUR zusätzliches Eigenkapital für Investitionen.

6. Wegzugsbesteuerung §6 AStG: das Fenster schließt sich

Wenn ein deutscher Unternehmer seine Steuerpflicht in Deutschland aufgibt und mindestens 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft hält, fingiert §6 AStG eine Veräußerung der Anteile. Der hypothetische Gewinn wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert, ohne dass tatsächlich Geld geflossen ist. Diese Steuer ist eine der größten praktischen Bremsen für die Auswanderung deutscher Unternehmer.

Seit dem 1. Januar 2025 wurde §19 Abs. 3 InvStG modifiziert: Die Wegzugsbesteuerung erstreckt sich jetzt auch auf ETF und Spezial-Investmentfonds über 500.000 EUR oder ab 1 Prozent Beteiligung. Was bisher private Vermögensanlage war, ist jetzt steuerlich relevant.

Innerhalb der EU/EWR (also auch beim Wegzug nach Lettland) ist eine zinsfreie Stundung von 7 Jahren mit Sicherheitsleistung möglich (§6 Abs. 4 AStG). Außerhalb der EU (Dubai, Schweiz, Georgien) wird die Steuer sofort fällig oder kann nur in Raten über 7 Jahre mit Verzinsung gezahlt werden.

Die Rückkehrregelung nach §6 Abs. 3 AStG erlaubt zudem, die Wegzugssteuer rückwirkend aufzuheben, wenn der Steuerpflichtige innerhalb von 7 Jahren (verlängerbar auf 12 Jahre) nach Deutschland zurückkehrt. Lettland wird damit zur ehrlichen Zwischenstation, nicht zur unwiderruflichen Entscheidung.

7. Substanzanforderungen für DACH-Unternehmer

Die Substanz für eine SIA ist kein theoretisches Konzept, sondern eine Liste konkreter Bausteine, die in jeder Betriebsprüfung dokumentiert werden müssen:

  • Bürofläche in Riga: mindestens 15 m², abschließbar, Mietvertrag auf Namen der SIA, Außentafel, Postanschrift. Kein Co-Working-Schreibtisch.
  • Lokaler Mitarbeiter: mindestens Teilzeit (20 Stunden pro Woche), lettischer Arbeitsvertrag, Lohnabrechnungen, VSAA-Sozialversicherungsbeiträge.
  • Geschäftsleitung vor Ort: Vorstandssitzungen (Valdes sēdes) in Riga, mindestens vier pro Jahr, mit Tagesordnung, Protokoll und Anwesenheitsliste.
  • Lokale Buchhaltung: durch ein zugelassenes Buchhaltungsbüro in Riga, lettische GAAP, Jahresabschluss, monatliche USt-Voranmeldungen.
  • Bankkonto Lettland: Citadele, BluOr Bank oder Magnetiq Bank, IBAN LV, regulärer Zahlungsverkehr (nicht nur Reservebestand).
  • Compliance-Dokumentation: Quellensteuerbescheinigungen, lettische Telefonnummer, Domainregistrierung, Stromrechnungen, IT-Verträge.

Die Anforderungen wurden mit dem Jahressteuergesetz 2024 administrativ verschärft. Der Steuerpflichtige trägt die Feststellungslast (Mitwirkungspflicht §90 Abs. 2 AO). Sie müssen die Substanz dokumentieren, nicht das Finanzamt das Gegenteil beweisen.

8. Reportingpflichten in Deutschland: §138 AO, Z4-Meldung, CRS

Die Gründung einer SIA ist in Deutschland anzuzeigen, der Zahlungsverkehr ist meldepflichtig, der Datenaustausch erfolgt automatisch.

  • §138 Abs. 2 AO: Mitteilungspflicht über Auslandsbeteiligungen. Die SIA-Gründung wird mit dem BZSt-2-Formular dem Bundeszentralamt für Steuern angezeigt, spätestens mit der Steuererklärung des Gründungsjahres. Sanktion bei Versäumnis: bis 25.000 EUR.
  • Z4-Meldung Bundesbank: Seit 01.01.2025 ist der Schwellenwert von 12.500 EUR auf 50.000 EUR pro Zahlung angehoben. Über 50.000 EUR sind grenzüberschreitende Zahlungen monatlich bis zum 7. Werktag des Folgemonats zu melden. Sanktion: bis 30.000 EUR pro Verletzung.
  • CRS / AEoI: Die lettische Bank meldet automatisch Saldo, Erträge und Bewegungen an das deutsche Finanzamt seit September 2017. Lettland und Deutschland tauschen Daten über das OECD-CRS-Netzwerk aus, kein Verstecken möglich.

9. Häufige Fragen

Wie hoch ist die Körperschaftsteuer in Lettland 2026?

Die nominale Körperschaftsteuer beträgt 20 Prozent, wird aber nur auf ausgeschüttete Gewinne erhoben. Die effektive Belastung der Distribution liegt bei 25 Prozent des Nettodividendenbetrags (20/80-Regime). Thesaurierte Gewinne sind 0 Prozent besteuert. Das System ist seit 2018 unverändert in Kraft.

Welche Mehrwertsteuer gilt in Lettland?

Der Standardsatz beträgt 21 Prozent. Ermäßigt werden Lebensmittel auf 12 Prozent und bestimmte Bücher und Medikamente auf 5 Prozent. Im EU-Vergleich liegt Lettland unter Estland (24 Prozent ab Juli 2025) und Polen (23 Prozent), aber leicht über Deutschland (19 Prozent).

Was schreibt das DBA Deutschland-Lettland 1995 vor?

Das Doppelbesteuerungsabkommen von 1995 (in Kraft seit 1996) verteilt Besteuerungsrechte zwischen Deutschland und Lettland. Quellensteuer auf Dividenden zwischen verbundenen Unternehmen ist 0 Prozent dank Mutter-Tochter-Richtlinie. Die Anrechnungsmethode gilt für Privatpersonen, die Freistellung für Betriebsstätten.

Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§7-14 AStG?

Die deutsche CFC-Regel rechnet passive Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft dem deutschen Anteilseigner zu, wenn drei Bedingungen erfüllt sind: deutsche Anteilseigner halten zusammen über 50 Prozent, die Gesellschaft erzielt passive Einkünfte (Zinsen, Lizenzen) und die effektive Steuerbelastung ist unter 15 Prozent (Schwelle abgesenkt von 25 auf 15 Prozent durch das Wachstumschancengesetz, gültig seit 01.01.2024).

Wie umgeht man die Hinzurechnungsbesteuerung legal?

Über den Substanztest des §8 Abs. 2 AStG. Die SIA muss eine wesentliche wirtschaftliche Tätigkeit mit sächlichen und personellen Mitteln vor Ort nachweisen. Dazu gehören Bürofläche in Riga, lokaler Mitarbeiter, Geschäftsleitung vor Ort und lokale Buchhaltung. Die unionsrechtliche Grundlage ist EuGH C-196/04 Cadbury Schweppes.

Welche Wegzugsbesteuerung gilt 2026?

§6 AStG fingiert eine Anteilsveräußerung beim Wegzug ab 1 Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft. Seit 01.01.2025 erstreckt sich die Pflicht auch auf ETF und Spezial-Investmentfonds (§19 Abs. 3 InvStG). Innerhalb der EU/EWR ist eine zinsfreie Stundung über 7 Jahre mit Sicherheitsleistung möglich.

Können Sie die Steuern für meinen Fall konkret berechnen?

Wir liefern eine Strukturkostenanalyse als Vergleichsrechnung GmbH versus SIA mit Substanz. Die abschließende steuerliche Beurteilung Ihrer persönlichen Situation gehört in die Hand eines deutschen Steuerberaters. Wir koordinieren auf Wunsch direkt mit Ihrem Berater.

Welche Reportingpflichten habe ich in Deutschland?

Drei Hauptpflichten: §138 AO Mitteilungspflicht über Auslandsbeteiligungen (BZSt-2-Formular), Z4-Meldung der Bundesbank ab 50.000 EUR pro Zahlung seit 01.01.2025, und CRS-Meldung erfolgt automatisch durch die lettische Bank an das deutsche Finanzamt.

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Hinweis nach §3 StBerG. Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des deutschen Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Balt Partners SIA ist eine in Lettland ansässige Gesellschaft und erbringt Dienstleistungen im Bereich Unternehmensgründung und operative Compliance lettischer Kapitalgesellschaften. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beurteilung konsultieren Sie bitte einen in Deutschland zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Stand der Informationen: April 2026.