Zum Inhalt

Haftungsausschluss

Wesentliche Hinweise zur rechtlichen Einordnung der auf dieser Website dargestellten Informationen und Leistungen.

1. Keine Steuerberatung im Sinne von §3 StBerG

SIA Balt Partners ist eine in Lettland eingetragene Gesellschaft. Sie ist keine deutsche Steuerberatungsgesellschaft im Sinne von §3 des deutschen Steuerberatungsgesetzes (StBerG) und nicht zur geschäftsmäßigen Hilfeleistung in Steuersachen für deutsche Steuerpflichtige befugt.

Wir bieten ausschließlich Unternehmensgründungs- und operative Begleitungsdienste für lettische SIA-Gesellschaften an. Dazu gehört insbesondere:

  • SIA-Gründung und administrative Begleitung in Lettland
  • Aufbau wirtschaftlicher Substanz in Lettland (Bürofläche, lokale Mitarbeiter, Geschäftsleitung)
  • Bankkonto-Eröffnung in Lettland
  • Lettische Aufenthaltsgenehmigung
  • Operative Compliance der lettischen Gesellschaft

2. Wann Sie einen deutschen Steuerberater einschalten sollten

Für die folgenden Themen wenden Sie sich bitte an einen in Deutschland zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt:

  • Individuelle Bewertung der Wegzugsbesteuerung (§6 AStG)
  • Individuelle Bewertung der Hinzurechnungsbesteuerung (§§7 bis 14 AStG) im Einzelfall
  • Deutsche Einkommensteuererklärung, einschließlich Anlage AUS
  • Mitteilung nach §138 AO (Auslandsbeziehungen)
  • Strukturierung deutscher Holding- oder Mitunternehmerschaften
  • Konkrete steuerliche Würdigung Ihrer persönlichen Situation

Wir arbeiten mit ausgewählten DACH-Steuerberatern zusammen und können auf Wunsch eine Empfehlung aussprechen.

3. Charakter der Inhalte dieser Website

Sämtliche auf dieser Website dargestellten Informationen, einschließlich Tabellenvergleiche, Steuerrechner-Ergebnisse, FAQ und Blogartikel, sind allgemeiner Natur und haben rein informativen Charakter. Sie ersetzen keine individuelle Beratung. Die Anwendung im Einzelfall erfordert die Berücksichtigung der konkreten Verhältnisse durch einen qualifizierten Berater.

Wir bemühen uns, die Inhalte aktuell und korrekt zu halten, übernehmen jedoch keine Gewähr für Vollständigkeit, Richtigkeit oder Aktualität. Steuerrechtliche Vorschriften ändern sich; was heute gilt, kann morgen anders sein.

4. Substanzanforderungen und §8(2) AStG

Die auf dieser Website beschriebenen Vorteile einer SIA-Struktur in Lettland (insbesondere 0% Körperschaftsteuer auf reinvestierten Gewinn) setzen voraus, dass die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§7 bis 14 AStG nicht greift. Dies erfordert in der Regel den Substanztest nach §8(2) AStG: tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit der lettischen Gesellschaft mit angemessener personeller und sachlicher Ausstattung in Lettland.

Ohne Substanz funktioniert die Struktur nicht. Unser Substanz-Paket adressiert genau diesen Punkt. Für die individuelle steuerliche Würdigung Ihrer Substanz ist jedoch ein deutscher Steuerberater erforderlich.

5. Ergebnisse des Steuerrechners

Die auf der Startseite und im Simulator dargestellten Belastungsvergleiche basieren auf vereinfachten Annahmen (z.B. Gewerbesteuer-Hebesatz 400, durchschnittlicher Einkommensteuersatz 25%). Sie sind keine verbindliche Berechnung Ihrer individuellen Steuerbelastung. Konkrete Zahlen variieren in Abhängigkeit von Ihrer persönlichen Situation, Wohnsitzgemeinde, Familienstand, weiteren Einkünften usw.

6. Externe Links

Diese Website enthält Links zu externen Websites Dritter (z.B. Bundesfinanzministerium, EuGH-Urteile, EU-Kommission). Auf deren Inhalte haben wir keinen Einfluss und übernehmen keine Verantwortung. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter verantwortlich.

Stand: April 2026