Wegzugsbesteuerung 2026: das Fenster schließt sich
Das Jahressteuergesetz 2024 hat die Wegzugsbesteuerung des §6 AStG strukturell verschärft. Seit 01.01.2025 erfasst sie auch ETF und Spezial-Investmentfonds (§19 Abs. 3 InvStG). Wer plant, Deutschland zu verlassen, sollte 12 bis 24 Monate vorher die Strategie aufsetzen. Diese Analyse zeigt, was 2026 möglich ist.
1. Was §6 AStG genau besagt
§6 Außensteuergesetz fingiert eine Veräußerung der Anteile, wenn der Steuerpflichtige seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland aufgibt. Bedingungen:
- Der Steuerpflichtige war zuvor mindestens 7 von 12 Jahren in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig.
- Er hält ab 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft (GmbH, AG, ausländische Kapitalgesellschaft).
- Er gibt seine deutsche Steuerpflicht auf (Wegzug oder DBA-Verlagerung).
Folge: Der hypothetische Gewinn aus der fingierten Veräußerung wird besteuert. Ermittlung: Wert der Anteile zum Wegzugstag minus Anschaffungskosten. Steuerlast: persönlicher ESt-Satz (bis 45 %) plus 5,5 % SolZ, Anwendung der 60-Prozent-Regel (Teilfreistellung) bei Beteiligung über 1 Prozent.
2. Was sich 2025 geändert hat: ETF und Fonds
Das Jahressteuergesetz 2024, in Kraft seit 01.01.2025, hat §19 Abs. 3 InvStG modifiziert. Wegzugsbesteuerung erfasst jetzt auch:
- ETF (Exchange Traded Funds) ab Wert 500.000 EUR.
- Spezial-Investmentfonds bei Beteiligung mindestens 1 Prozent.
Hintergrund: Die Vorgängerversion erfasste nur Anteile an Kapitalgesellschaften. Wer ein 2-Mio-EUR-ETF-Portfolio hatte, konnte ohne Wegzugsbesteuerung auswandern. Das war eine Lücke, die der Gesetzgeber 2024 geschlossen hat. Konsequenz: Privatpersonen mit größerem ETF-Vermögen sind jetzt betroffen.
3. Stundungsregelung §6 Abs. 4 AStG: das EU-Privileg
Bei Wegzug innerhalb EU oder EWR (also auch Lettland, Estland, Schweden, Frankreich, Niederlande etc.) gilt eine zinsfreie Stundung der Wegzugssteuer:
- Stundung über 7 Jahre ab Wegzugstag.
- Sicherheitsleistung erforderlich: Bankgarantie, Grundschuld, Verpfändung von Vermögenswerten.
- Steuer wird fällig bei tatsächlicher Veräußerung der Anteile innerhalb der 7 Jahre.
- Nach 7 Jahren: bei Nicht-Veräußerung dauerhafte Stundungspflicht oder Endbesteuerung.
Bei Wegzug in Drittstaat (Dubai, Schweiz, Georgien, USA): keine zinsfreie Stundung. Sofortzahlung oder 7 Raten mit Verzinsung (aktuell rund 6 % Marktzins). Bei einem Anteilswert von 2 Mio EUR bedeutet das in Lettland keine Sofortlast, in Dubai bis 600.000 EUR Sofortzahlung.
4. Rückkehrregelung §6 Abs. 3 AStG: das Killer-Argument
Die Rückkehrregelung ist die wichtigste Bestimmung für Mittelstand-Unternehmer, die nicht definitiv auswandern wollen:
Wenn der Steuerpflichtige innerhalb 7 Jahren nach Wegzug (verlängerbar auf 12 Jahre auf Antrag) seine unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland wiederherstellt, entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend vollständig.
Praktische Konsequenz: Wegzug nach Lettland mit Stundung der Wegzugssteuer, 5-7 Jahre operatives Wachstum mit SIA-Holding, dann eventuelle Rückkehr nach Deutschland. Ergebnis: 0 EUR endgültige Wegzugssteuer.
Die Lettland-Wahl wird damit von der definitiven Auswanderung zur planbaren Strategie. Sie können wirtschaftlich von der SIA profitieren, ohne sich endgültig auf das Auslandsleben festlegen zu müssen.
5. Konkrete Strategien für 2026
- Pre-Series-A-Strategie für SaaS-Founder: Wegzug vor Bewertungssprung. Bei Frühphase-Bewertung 2 Mio EUR ist die Wegzugssteuer rund 340.000 EUR (mit 60 %-Teilfreistellung). Bei Series A mit 20 Mio EUR: 3,4 Mio EUR. Differenz: 3 Mio EUR.
- Holding-Sequenz für Mittelstand: Erst SIA-Holding gründen mit minimaler Beteiligung an deutscher GmbH-Tochter. Über 24 Monate Substanz aufbauen. Dann Wegzug, mit der Holding-Struktur als Vermögensbasis. Wegzugssteuer auf reduzierte Anteile.
- EU-Stundung mit Rückkehrabsicht: Wegzug nach Lettland, §6 Abs. 4 Stundung, 5-7 Jahre operatives Wachstum, dann Rückkehrregelung §6 Abs. 3 anwenden. 0 EUR endgültige Steuer.
- Familienholding-Strukturierung: Vor Generationenübergang lettische Holding aufsetzen, Anteile zu Lebzeiten an nächste Generation übertragen mit lettischer Steuerresidenz. Erbschaftsteuer-Reform 2026 umgangen.
Jede Strategie erfordert sorgfältige Planung 12-24 Monate im Voraus. Wir liefern Memoranden, Berechnungen und Dokumentation für Ihren deutschen Steuerberater.
6. Häufige Fragen
Was ist die Wegzugsbesteuerung §6 AStG?
§6 AStG fingiert eine Veräußerung der Anteile beim Wegzug, wenn der Steuerpflichtige ab 1 Prozent an einer Kapitalgesellschaft beteiligt ist. Der hypothetische Veräußerungsgewinn wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert (bis 45 % plus SolZ), ohne dass tatsächlich Geld geflossen ist.
Was hat sich 2025 geändert?
Das Jahressteuergesetz 2024 hat §19 Abs. 3 InvStG modifiziert: Die Wegzugsbesteuerung erstreckt sich jetzt auch auf ETF und Spezial-Investmentfonds über 500.000 EUR oder ab 1 Prozent Beteiligung. Was bisher private Vermögensanlage war, ist jetzt steuerlich relevant. In Kraft seit 01.01.2025.
Was ist die Stundungsregel §6 Abs. 4 AStG?
Bei Wegzug innerhalb EU/EWR: zinsfreie Stundung über 7 Jahre, gegen Sicherheitsleistung (Bankgarantie, Grundschuld, Verpfändung). Die Steuer wird also erst bei Veräußerung fällig oder nach 7 Jahren. Mit Rückkehrregelung kann sie auch ganz entfallen. Bei Wegzug in Drittstaat (Dubai, Schweiz, Georgien): Sofortzahlung oder 7 Raten mit Verzinsung.
Was ist die Rückkehrregelung §6 Abs. 3 AStG?
Wenn der Steuerpflichtige innerhalb von 7 Jahren nach Wegzug nach Deutschland zurückkehrt (verlängerbar auf 12 Jahre auf Antrag), entfällt die Wegzugsbesteuerung rückwirkend. Praktisch bedeutet das: Wegzug nach Lettland mit Stundung, später eventuelle Rückkehr nach Deutschland, keine endgültige Steuerlast.
Wie hoch ist die Wegzugssteuer auf typische SaaS-Founder-Anteile?
Beispiel SaaS-Founder mit Series-A-Bewertung 8 Mio EUR, Beteiligung 60 %, Anteilswert 4,8 Mio EUR. Bei Wegzug fingierter Veräußerungsgewinn 4,8 Mio EUR. Davon 60 % steuerpflichtig (Teilfreistellung) = 2,88 Mio EUR. Steuerlast 47,5 % = rund 1,37 Mio EUR. Mit EU-Stundung 7 Jahre + Rückkehrregelung kann diese Last auf 0 reduziert werden.
Welche Strategien gibt es 2026?
Drei Hauptstrategien: (1) Wegzug nach Lettland mit §6 Abs. 4 Stundung, Sicherheitsleistung, Rückkehrabsicht erklärt. (2) Vor dem Wegzug Strukturierung mit Holding (deutsche Holding im Frühphase-Bewertungssprung, dann Wegzug). (3) Vor Series-A Wegzug, da Bewertungsunterschied entscheidend (10 Mio statt 50 Mio Bewertung). Das Fenster ist eng, Beratung 12-24 Monate vor Wegzug empfohlen.
Was ist mit ETF-Beteiligungen ab 2025?
Seit 01.01.2025 fallen auch ETF und Spezial-Investmentfonds unter §19 Abs. 3 InvStG, wenn der Wert 500.000 EUR übersteigt oder der Anteilseigner mindestens 1 Prozent hält. Privatpersonen mit größerem ETF-Vermögen sind also jetzt von der Wegzugsbesteuerung betroffen. Früher betraf §6 nur Kapitalgesellschafts-Anteile.
Brauche ich einen Steuerberater dafür?
Unbedingt. Wegzugsbesteuerung ist eine deutsche Steuerregelung, die nur von einem in Deutschland zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt rechtsverbindlich beraten werden darf (StBerG §3). Wir koordinieren mit Ihrem Steuerberater und liefern ein Memorandum mit Daten zur Lettland-Strukturierung, Substanztest, DBA-Anwendung.
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