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Steuersystem-Mechanik · §8 Abs. 2 AStG · Cash-Flow-Tax

0 Prozent auf reinvestierte Gewinne: die Mechanik erklärt

Lettland erhebt 0 Prozent Körperschaftsteuer auf reinvestierte Gewinne. Klingt einfach, ist es aber nicht ohne Substanz. Diese Analyse zeigt das 0/20-Regime präzise, mit der entscheidenden Voraussetzung Substanztest §8 Abs. 2 AStG. Ohne Substanz keine 0 Prozent. Mit Substanz tatsächlich 0 Prozent. Beides muss verstanden werden.

1. Das 0/20-Regime in 4 Sätzen

Lettland hat zum 1. Januar 2018 ein Cash-Flow-Tax-System nach estnischem Vorbild eingeführt. Vier Kernelemente:

  1. Reinvestierte Gewinne sind 0 Prozent besteuert. Solange Gewinne in der SIA bleiben (Bilanzgewinn), fällt keine Körperschaftsteuer an.
  2. Distribuierte Gewinne sind 20 Prozent besteuert auf den Bruttobetrag vor Distribution. Effektiv 25 Prozent auf den Nettodividendenbetrag (Verhältnis 20/80).
  3. Es gibt keine Mindestaushüttungsquote. Sie können beliebig lange thesaurieren.
  4. Das System ist seit 2018 unverändert. Keine Erhöhungen wie in Estland 2025.

Diese Mechanik ist mathematisch trivial, aber rechtlich nuanciert. Das wirklich Entscheidende ist nicht die 0 Prozent in Lettland, sondern die Frage, ob die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung den 0-Prozent-Vorteil aufhebt.

2. Die kritische Voraussetzung: Substanz nach §8 Abs. 2 AStG

Die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung (§§7-14 AStG) greift, wenn:

  • Deutsche Anteilseigner halten zusammen über 50 Prozent (§7 AStG).
  • Die Gesellschaft erzielt passive Einkünfte (§8 Abs. 1 AStG).
  • Die effektive Steuerbelastung ist unter 15 Prozent (§8 Abs. 5 AStG, Schwelle gesenkt von 25 auf 15 Prozent durch Wachstumschancengesetz 2024).

Eine SIA mit thesaurierten Gewinnen erfüllt das dritte Kriterium automatisch (0 Prozent < 15 Prozent). Ohne weitere Maßnahmen wird der gesamte Gewinn dem deutschen Anteilseigner zugerechnet und mit dessen ESt-Satz (bis 47,5 Prozent) besteuert. Aus 0 Prozent in Lettland werden 47,5 Prozent in Deutschland.

Die einzige Rettung ist §8 Abs. 2 AStG: Die Hinzurechnung entfällt, wenn der Steuerpflichtige nachweist, dass die SIA einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit nachgeht. Drei Voraussetzungen:

  • Sächliche und personelle Ausstattung vor Ort.
  • Selbstständige Wahrnehmung der Funktion durch das Personal.
  • Kein Outsourcing der Kerntätigkeit (Outsourcing-Verbot).
Ohne Substanz keine 0 Prozent. Die Werbung mancher Anbieter spricht von 0 Prozent Lettland ohne weitere Erläuterung. Faktisch falsch. Eine SIA ohne Substanz wird in der Hinzurechnungsbesteuerung mit bis zu 47,5 Prozent belastet, und das Finanzamt prüft das in der Veranlagung oder Betriebsprüfung. Wer Lettland strukturieren will, plant Substanz von Tag 1 mit ein.

3. Konkrete Substanzbausteine

Was die deutsche Finanzverwaltung als Substanz akzeptiert (Anwendungserlass §8 AStG, JStG 2024):

  • Bürofläche: mindestens 15 m², abschließbar, Mietvertrag auf SIA-Namen, Außentafel, Postanschrift. Kein Co-Working-Hot-Desk.
  • Lokaler Mitarbeiter: mindestens Teilzeit (20 Stunden pro Woche), lettischer Arbeitsvertrag, Lohnabrechnung, VSAA-Beiträge. Funktion mit Entscheidungskompetenz.
  • Geschäftsleitung vor Ort: Vorstandssitzungen (Valdes sēdes) in Riga, mindestens vier pro Jahr, mit Tagesordnung, Protokoll, Anwesenheitsliste.
  • Lokale Buchhaltung: zugelassenes Buchhaltungsbüro Riga, lettische GAAP, monatliche Auswertungen.
  • Bankkonto Lettland: Citadele, BluOr Bank oder Magnetiq Bank, IBAN LV. Operativer Zahlungsverkehr (nicht nur Reservebestand).
  • Compliance-Dokumentation: Quellensteuerbescheinigungen, Telefonnummer, Domainregistrierung, Stromrechnungen, IT-Verträge. Substanznachweis-Ordner zentral verwaltet.

Pricing für ein vollständiges Substanz-Paket: Setup Auf Anfrage einmalig, Auf Anfrage. Details unter de/substanz-paket.

4. Rechenbeispiel: 200.000 EUR Gewinn, 5 Jahre thesauriert

Ein DACH-Unternehmer erwirtschaftet 200.000 EUR Gewinn pro Jahr und reinvestiert vollständig (kein Bedarf an Privatentnahme). Vergleich GmbH vs SIA mit Substanz über 5 Jahre:

  • GmbH Deutschland: 29,825 % effektive Belastung. Steuerlast 5 Jahre = 5 × 200.000 × 29,825 % = 298.250 EUR. Verbleibend für Reinvestition: 701.750 EUR.
  • SIA Lettland mit Substanz: 0 % thesauriert. Steuerlast 5 Jahre = 0 EUR. Verbleibend für Reinvestition: 1.000.000 EUR. Substanzkosten 5 Jahre = 5 × 14.400 EUR = 72.000 EUR. Netto verfügbar: 928.000 EUR.
  • Differenz: 226.250 EUR mehr Eigenkapital nach 5 Jahren mit SIA + Substanz.

Auf 10 Jahre und höhere Volumen wird der Vorteil exponentiell größer, da die reinvestierten Gewinne weitere Erträge erwirtschaften (Compounding). Bei 500.000 EUR Jahresgewinn über 10 Jahre: rund 1,2 Mio EUR Differenz.

5. Was passiert bei Distribution?

Wenn Sie irgendwann Geld aus der SIA entnehmen wollen (privat oder als Dividende an die Holding):

  • An lettische Privatperson: 20 % Körperschaftsteuer auf Distributionsbetrag (entspricht 25 % auf Nettoempfangsbetrag).
  • An deutsche Privatperson: identisch, plus DBA-Anwendung. Lettland erhebt KSt auf Distribution, Deutschland rechnet diese Steuer auf die Abgeltungsteuer von 26,375 Prozent an. Effektive Belastung: rund 26 Prozent auf den Bruttodividendenbetrag, identisch mit reiner DE-GmbH-Lösung.
  • An deutsche GmbH-Mutter (mind. 10 %): 0 % Quellensteuer dank Mutter-Tochter-Richtlinie 2011/96/EU. Voll netto-Empfang.

Die SIA ist also auch bei Vollausschüttung steuerlich nicht schlechter als eine deutsche GmbH. Bei Holdingstruktur mit deutscher Mutter ist sie sogar deutlich besser, da die Mutter-Tochter-Richtlinie greift.

6. Häufige Fragen

Wie funktioniert das 0/20-Regime in Lettland?

Solange Gewinne in der SIA bleiben, fällt 0 Prozent Körperschaftsteuer an. Erst die Ausschüttung an Anteilseigner löst die Steuer aus, mit nominalem Satz 20 Prozent auf den Bruttogewinn vor Distribution. Effektiv 25 Prozent auf den Nettodividendenbetrag im Verhältnis 20/80. Das System gilt seit 1. Januar 2018, identisch mit dem estnischen Modell von 2000.

Bedeutet 0 Prozent wirklich 0 Prozent?

Ja, aber nur unter zwei Bedingungen: (1) Die Gewinne werden nicht ausgeschüttet, sondern reinvestiert oder thesauriert. (2) Es gibt ausreichende Substanz nach §8 Abs. 2 AStG, damit die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung nicht greift. Ohne Substanz wird der Gewinn dem deutschen Anteilseigner anteilig zugerechnet und mit dessen ESt-Satz besteuert (bis 47,5 Prozent).

Was bedeutet "Substanz" konkret?

Sechs Bausteine: Bürofläche in Riga (mindestens 15 m², abschließbar, eigene Adresse), lokaler Mitarbeiter (Teilzeit ab 20 Stunden, lettischer Vertrag, Sozialversicherung VSAA), Geschäftsleitung vor Ort (Vorstandssitzungen mit Protokoll, vier pro Jahr), lokale Buchhaltung (zugelassenes Büro Riga), Bankkonto Lettland (Citadele/BluOr/Magnetiq), Compliance-Dokumentation. Setup Auf Anfrage, laufend Auf Anfrage.

Was ist die Hinzurechnungsbesteuerung-Falle?

§§7-14 AStG (CFC-Regel) rechnet passive Einkünfte einer ausländischen Gesellschaft dem deutschen Anteilseigner zu, wenn die effektive Steuerbelastung unter 15 Prozent liegt (Schwelle nach §8 Abs. 5 AStG, gesenkt 2024). Das ist bei thesaurierten Gewinnen einer SIA (0 Prozent) automatisch der Fall. Rettung: Substanztest §8 Abs. 2 AStG mit nachgewiesener wesentlicher wirtschaftlicher Tätigkeit.

Was ist die effektive Belastung der Ausschüttung?

20 Prozent KSt auf den Bruttogewinn (vor Distribution) im Verhältnis 20/80, was 25 Prozent auf den Nettodividendenbetrag entspricht. Auf 100 EUR Gewinn werden 20 EUR KSt abgeführt, der Anteilseigner erhält 80 EUR. Die Belastung des deutschen Anteilseigners endet mit der lettischen Steuer dank DBA 1995, also keine zusätzliche Abgeltungsteuer in Deutschland (Anrechnungsmethode mit gleicher Belastung).

Kann ich Gewinne über mehrere Jahre thesaurieren?

Ja, das ist genau die Mechanik des Systems. Sie können 100 Prozent der Gewinne über beliebig lange Zeiträume in der SIA halten und reinvestieren, ohne dass Körperschaftsteuer anfällt. Eine 'Mindestauschüttungsquote' wie in einigen anderen Systemen existiert nicht. Sie haben volle Flexibilität für Wachstumsfinanzierung.

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Hinweis nach §3 StBerG. Die auf dieser Seite bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich der allgemeinen Orientierung und stellen keine Rechts- oder Steuerberatung im Sinne des deutschen Steuerberatungsgesetzes (StBerG) dar. Balt Partners SIA ist eine in Lettland ansässige Gesellschaft und erbringt Dienstleistungen im Bereich Unternehmensgründung und operative Compliance lettischer Kapitalgesellschaften. Für eine auf Ihre persönliche Situation zugeschnittene Beurteilung konsultieren Sie bitte einen in Deutschland zugelassenen Steuerberater oder Rechtsanwalt. Stand der Informationen: April 2026.