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Gesellschafter ohne lettischen Wohnsitz

Gründen Sie Ihre EU-Gesellschaft in Lettland, ohne dorthin umzuziehen

Halten Sie 100 % Ihrer SIA und führen Sie sie aus dem Ausland. Balt Partners koordiniert Unterlagen, Unterschrift und Remote-Eintragung und bereitet anschließend Konto, Zahlungen und operativen Start mit Ihnen vor.

0 %
Auf thesaurierte Gewinne
20 %
Erst bei Ausschüttung
1–3 Tage
Registerprüfung im einfachen Fall
100 %
ausländische Beteiligung möglich
Für Nichtansässige offen

Eine SIA für Gründer aus aller Welt

Sie können die Gesellschaft aus dem Ausland halten und führen. Wir passen Unterlagen und Prüfungsweg an Ihr Profil an.

Möglich

Aus dem Ausland halten und leiten

Eine oder mehrere ausländische Personen dürfen die Anteile halten. Auch eine ausländische juristische Person kann alleinige Gründerin sein. Ein Nichtansässiger darf dem Leitungsorgan angehören; dafür ist kein lettischer Aufenthaltstitel erforderlich.

Koordiniert

Ein Ablauf passend zu Ihrem Profil

Wir wählen den Unterschriftsweg nach Gründer und Identifizierungsmitteln und bereiten anschließend Bank, EMI, PSP, Umsatzsteuer oder Aufenthalt nach den jeweiligen Kriterien vor.

Das Mindestkapital einer Standard-SIA beträgt 2.800 EUR. Eine kapitalreduzierte SIA ist für ein bis fünf natürliche Personen unter gesetzlichen Einschränkungen möglich. Der Gründungsleitfaden erläutert beide Wege.

Startbereites Dossier

Eine klare Präsentation ab dem ersten Gespräch

Wir ordnen Eigentümer, Geschäft und Geldflüsse vorab, damit spätere Prüfungen nicht mit widersprüchlichen Angaben beginnen.

Gründer und Beteiligungskette

Pass und Adressnachweis bei natürlichen Personen. Bei Gesellschaften: aktuelle Registerunterlagen, Vertretungsmacht, Beteiligungskette und Nachweise zu den wirtschaftlich Berechtigten.

Tätigkeit und Geschäftspartner

Was die SIA verkauft, wo Kunden und Lieferanten sitzen, welche Länder und Währungen erwartet werden und ob regulierte Waren oder Leistungen betroffen sind.

Geschäftsleitung und Substanz

Wer Entscheidungen trifft, Verträge unterschreibt und die Arbeit erbringt. Geschieht alles in einem anderen Staat, sind dessen Regeln zu Geschäftsleitung und Betriebsstätte gesondert zu prüfen.

Mittel und Finanzzugang

Herkunft von Kapital und Betriebsmitteln, erwartete Umsätze, Zahlungswege und der konkrete Bedarf: Kapitaleinzahlung, Geschäftskonto, Kartenakzeptanz oder ein anderer PSP-Dienst.

Struktur und Privatsphäre

Klare Eigentümerstruktur, getrennte Geschäftsadresse

Die Beteiligungskette bleibt bis zum wirtschaftlich Berechtigten offengelegt. Die SIA-Adresse trennt jedoch den Geschäftsverkehr von Ihrer Privatadresse.

UBO-Meldung

Die Gesellschaft meldet ihren wirtschaftlich Berechtigten auch dann, wenn eine ausländische Gesellschaft, Holding, ein Trustee oder Nominee in der Kette steht.

Registerdaten

Daten zu Gesellschaft, Leitung, Beteiligungen und wirtschaftlich Berechtigten sind nach den Zugangsregeln des lettischen Registers verfügbar.

Geschäftsanschrift

Eine lettische Anschrift trennt die amtliche Firmenpost von Ihrer Privatadresse. Sie ist Verwaltungssitz, kein Instrument zur Anonymisierung.

Leitung aus dem Ausland

Aus dem Ausland führen, steuerlich belastbar organisieren

Wir ordnen Entscheidungen, Arbeit und Zahlungsströme so, dass die lettische Struktur zu Ihrem tatsächlichen Betrieb passt.

SituationZu klärende Frage
Sie halten und leiten die SIA von Ihrem Wohnsitzstaat ausBehandelt dieser Staat die Gesellschaft als dort geleitet oder nimmt er eine Betriebsstätte an?
Personal, Lager oder Räume liegen außerhalb LettlandsSind lokale Umsatzsteuer-, Lohn-, Zoll- oder Betriebsstättenanmeldungen nötig?
Sie bleiben anderswo persönlich steueransässigWie werden Gehalt, Dividenden und Hinzurechnungsbesteuerung dort behandelt?
Sie wollen später nach Lettland ziehenWelcher Aufenthaltsweg und welche persönliche Steuerposition gelten? Gesellschaftsanteile allein sind kein Aufenthaltstitel.
Eine neue SIA beseitigt keine frühere steuerliche oder regulatorische Belastung. Frühere Zeiträume, Vermögenswerte und Vorgänge bleiben in den betroffenen Staaten zu prüfen.
Gründung aus dem Ausland

Ohne unnötige Reise von der Planung zur Eintragung

Wir bestätigen Unterschrift und Unterlagen zuerst und führen das Dossier anschließend bis zur Einreichung.

1

Prüfen

Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Gründertyp, Eigentum, Tätigkeit, Märkte und Leitungsort.

2

Vorbereiten

Lettische Gründungsakte sowie je nach Fall ausländische Auszüge, Legalisation oder Apostille und Übersetzung.

3

Eintragen

Passender Signatur- und Einreichungsweg. Einfache Registerfälle werden normalerweise in 1–3 Werktagen geprüft.

4

Getrennt aktivieren

Umsatzsteuer, Konto, EMI, PSP, Buchhaltung, Lohn und Aufenthalt haben eigene Voraussetzungen und Fristen.

Bank und Zahlungen

Konto und Zahlungen von Anfang an vorbereiten

Wir stimmen Kapitaleinzahlung, Geschäftskonto und Kartenakzeptanz auf die tatsächlichen Geldflüsse ab.

Kapitaleinzahlung

Die Einzahlung muss zum Gründer in den Gründungsunterlagen zurückverfolgbar sein. Zahlungsweg und Nachweis werden vor der Einreichung geklärt.

Bank oder EMI

Anbieter prüfen Gesellschaft, UBO, Leitungsmitglieder, Wohnsitze, Tätigkeit, Länder, Volumen und Mittelherkunft. Eine Annahme ist nie garantiert.

PSP und Marktplätze

Stripe, PayPal und Marktplätze entscheiden separat. Eine lettische Eintragung garantiert weder Freigabe noch niedrigere Gebühren.

Vor dem Gespräch

Sechs Angaben bestimmen den Weg

1. Wer gründet?

Natürliche Personen, bestehende Gesellschaft oder beides.

2. Wo lebt jeder UBO?

Wohnsitz und Staatsangehörigkeit sind getrennte Angaben.

3. Wer leitet die SIA?

Und in welchem Staat werden Entscheidungen getroffen?

4. Was wird verkauft?

Waren oder Leistungen, reguliert oder nicht.

5. Wo findet der Betrieb statt?

Kunden, Lieferanten, Personal, Lager und Räume.

6. Welche Zugänge werden benötigt?

Umsatzsteuer, Bank oder EMI, PSP, Lohn oder Aufenthalt.

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FAQ

Fragen nichtansässiger Gründer

Ja. Eine ausländische Person oder Gesellschaft kann alle Anteile halten. Die Beteiligungskette und die natürlichen Personen als wirtschaftlich Berechtigte müssen offengelegt werden.

Nein. Ein lettischer Wohnsitz ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Leitungsorgan. Der tatsächliche Leitungsort kann im Wohnsitzstaat dennoch Steuer- oder Betriebsstättenfragen auslösen.

Ja. Sie kann direkt eine Standard-SIA gründen. Üblicherweise werden aktuelle Registerunterlagen, Vertretungsmacht, Beteiligungskette und UBO-Nachweise benötigt, je nach Fall authentifiziert und ins Lettische übersetzt.

Viele Fälle lassen sich remote abwickeln. Der Weg hängt jedoch von Gründern, Unterlagen und verfügbarer Signatur ab. Bank-, EMI-, PSP- und Aufenthaltsprüfungen bleiben getrennt.

Nein. Jeder Anbieter führt eine eigene KYC- und Risikoprüfung durch. Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Tätigkeit, Länder, erwartete Zahlungsströme, Mittelherkunft und wirtschaftliche Verbindung können die Entscheidung beeinflussen.

Nein. Eine Holding kann den direkten Gesellschafter in der Kette verändern, beseitigt aber nicht die Pflicht, die letztlich kontrollierende natürliche Person zu identifizieren und zu melden.

Nein. Beteiligung, Leitungsfunktion und Aufenthaltsstatus sind getrennte Themen. Ist ein Umzug geplant, muss der passende Aufenthaltsweg gesondert geprüft werden.

Nein. Eine Gesellschaftsgründung ändert die persönliche Steueransässigkeit nicht automatisch. Ein anderer Staat kann außerdem prüfen, wo die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird oder eine Betriebsstätte hat.

Wenn die Gesellschaft tatsächlich aus Riga arbeiten soll, lesen Sie, wie wir wirtschaftliche Substanz in Lettland aufbauen.

Allgemeine Information. Diese Seite beschreibt lettische Regeln auf allgemeiner Ebene. Sie ist keine individuelle Steuer-, Rechts-, Bank- oder Aufenthaltsberatung. Die grenzüberschreitende Behandlung hängt von Staaten, Personen und Tätigkeiten ab.

Starten Sie Ihre SIA aus dem Ausland

Beschreiben Sie Geschäft, Länder und künftige Eigentümer. Wir entwickeln den passenden Weg für Gründung, Unterschrift und operativen Start.