Gründen Sie Ihre EU-Gesellschaft in Lettland, ohne dorthin umzuziehen
Halten Sie 100 % Ihrer SIA und führen Sie sie aus dem Ausland. Balt Partners koordiniert Unterlagen, Unterschrift und Remote-Eintragung und bereitet anschließend Konto, Zahlungen und operativen Start mit Ihnen vor.
Eine SIA für Gründer aus aller Welt
Sie können die Gesellschaft aus dem Ausland halten und führen. Wir passen Unterlagen und Prüfungsweg an Ihr Profil an.
Aus dem Ausland halten und leiten
Eine oder mehrere ausländische Personen dürfen die Anteile halten. Auch eine ausländische juristische Person kann alleinige Gründerin sein. Ein Nichtansässiger darf dem Leitungsorgan angehören; dafür ist kein lettischer Aufenthaltstitel erforderlich.
Ein Ablauf passend zu Ihrem Profil
Wir wählen den Unterschriftsweg nach Gründer und Identifizierungsmitteln und bereiten anschließend Bank, EMI, PSP, Umsatzsteuer oder Aufenthalt nach den jeweiligen Kriterien vor.
Das Mindestkapital einer Standard-SIA beträgt 2.800 EUR. Eine kapitalreduzierte SIA ist für ein bis fünf natürliche Personen unter gesetzlichen Einschränkungen möglich. Der Gründungsleitfaden erläutert beide Wege.
Eine klare Präsentation ab dem ersten Gespräch
Wir ordnen Eigentümer, Geschäft und Geldflüsse vorab, damit spätere Prüfungen nicht mit widersprüchlichen Angaben beginnen.
Gründer und Beteiligungskette
Pass und Adressnachweis bei natürlichen Personen. Bei Gesellschaften: aktuelle Registerunterlagen, Vertretungsmacht, Beteiligungskette und Nachweise zu den wirtschaftlich Berechtigten.
Tätigkeit und Geschäftspartner
Was die SIA verkauft, wo Kunden und Lieferanten sitzen, welche Länder und Währungen erwartet werden und ob regulierte Waren oder Leistungen betroffen sind.
Geschäftsleitung und Substanz
Wer Entscheidungen trifft, Verträge unterschreibt und die Arbeit erbringt. Geschieht alles in einem anderen Staat, sind dessen Regeln zu Geschäftsleitung und Betriebsstätte gesondert zu prüfen.
Mittel und Finanzzugang
Herkunft von Kapital und Betriebsmitteln, erwartete Umsätze, Zahlungswege und der konkrete Bedarf: Kapitaleinzahlung, Geschäftskonto, Kartenakzeptanz oder ein anderer PSP-Dienst.
Klare Eigentümerstruktur, getrennte Geschäftsadresse
Die Beteiligungskette bleibt bis zum wirtschaftlich Berechtigten offengelegt. Die SIA-Adresse trennt jedoch den Geschäftsverkehr von Ihrer Privatadresse.
UBO-Meldung
Die Gesellschaft meldet ihren wirtschaftlich Berechtigten auch dann, wenn eine ausländische Gesellschaft, Holding, ein Trustee oder Nominee in der Kette steht.
Registerdaten
Daten zu Gesellschaft, Leitung, Beteiligungen und wirtschaftlich Berechtigten sind nach den Zugangsregeln des lettischen Registers verfügbar.
Geschäftsanschrift
Eine lettische Anschrift trennt die amtliche Firmenpost von Ihrer Privatadresse. Sie ist Verwaltungssitz, kein Instrument zur Anonymisierung.
Aus dem Ausland führen, steuerlich belastbar organisieren
Wir ordnen Entscheidungen, Arbeit und Zahlungsströme so, dass die lettische Struktur zu Ihrem tatsächlichen Betrieb passt.
| Situation | Zu klärende Frage |
|---|---|
| Sie halten und leiten die SIA von Ihrem Wohnsitzstaat aus | Behandelt dieser Staat die Gesellschaft als dort geleitet oder nimmt er eine Betriebsstätte an? |
| Personal, Lager oder Räume liegen außerhalb Lettlands | Sind lokale Umsatzsteuer-, Lohn-, Zoll- oder Betriebsstättenanmeldungen nötig? |
| Sie bleiben anderswo persönlich steueransässig | Wie werden Gehalt, Dividenden und Hinzurechnungsbesteuerung dort behandelt? |
| Sie wollen später nach Lettland ziehen | Welcher Aufenthaltsweg und welche persönliche Steuerposition gelten? Gesellschaftsanteile allein sind kein Aufenthaltstitel. |
Ohne unnötige Reise von der Planung zur Eintragung
Wir bestätigen Unterschrift und Unterlagen zuerst und führen das Dossier anschließend bis zur Einreichung.
Prüfen
Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Gründertyp, Eigentum, Tätigkeit, Märkte und Leitungsort.
Vorbereiten
Lettische Gründungsakte sowie je nach Fall ausländische Auszüge, Legalisation oder Apostille und Übersetzung.
Eintragen
Passender Signatur- und Einreichungsweg. Einfache Registerfälle werden normalerweise in 1–3 Werktagen geprüft.
Getrennt aktivieren
Umsatzsteuer, Konto, EMI, PSP, Buchhaltung, Lohn und Aufenthalt haben eigene Voraussetzungen und Fristen.
Konto und Zahlungen von Anfang an vorbereiten
Wir stimmen Kapitaleinzahlung, Geschäftskonto und Kartenakzeptanz auf die tatsächlichen Geldflüsse ab.
Kapitaleinzahlung
Die Einzahlung muss zum Gründer in den Gründungsunterlagen zurückverfolgbar sein. Zahlungsweg und Nachweis werden vor der Einreichung geklärt.
Bank oder EMI
Anbieter prüfen Gesellschaft, UBO, Leitungsmitglieder, Wohnsitze, Tätigkeit, Länder, Volumen und Mittelherkunft. Eine Annahme ist nie garantiert.
PSP und Marktplätze
Stripe, PayPal und Marktplätze entscheiden separat. Eine lettische Eintragung garantiert weder Freigabe noch niedrigere Gebühren.
Sechs Angaben bestimmen den Weg
Natürliche Personen, bestehende Gesellschaft oder beides.
Wohnsitz und Staatsangehörigkeit sind getrennte Angaben.
Und in welchem Staat werden Entscheidungen getroffen?
Waren oder Leistungen, reguliert oder nicht.
Kunden, Lieferanten, Personal, Lager und Räume.
Umsatzsteuer, Bank oder EMI, PSP, Lohn oder Aufenthalt.
Fragen nichtansässiger Gründer
Ja. Eine ausländische Person oder Gesellschaft kann alle Anteile halten. Die Beteiligungskette und die natürlichen Personen als wirtschaftlich Berechtigte müssen offengelegt werden.
Nein. Ein lettischer Wohnsitz ist keine Voraussetzung für die Mitgliedschaft im Leitungsorgan. Der tatsächliche Leitungsort kann im Wohnsitzstaat dennoch Steuer- oder Betriebsstättenfragen auslösen.
Ja. Sie kann direkt eine Standard-SIA gründen. Üblicherweise werden aktuelle Registerunterlagen, Vertretungsmacht, Beteiligungskette und UBO-Nachweise benötigt, je nach Fall authentifiziert und ins Lettische übersetzt.
Viele Fälle lassen sich remote abwickeln. Der Weg hängt jedoch von Gründern, Unterlagen und verfügbarer Signatur ab. Bank-, EMI-, PSP- und Aufenthaltsprüfungen bleiben getrennt.
Nein. Jeder Anbieter führt eine eigene KYC- und Risikoprüfung durch. Wohnsitz, Staatsangehörigkeit, Tätigkeit, Länder, erwartete Zahlungsströme, Mittelherkunft und wirtschaftliche Verbindung können die Entscheidung beeinflussen.
Nein. Eine Holding kann den direkten Gesellschafter in der Kette verändern, beseitigt aber nicht die Pflicht, die letztlich kontrollierende natürliche Person zu identifizieren und zu melden.
Nein. Beteiligung, Leitungsfunktion und Aufenthaltsstatus sind getrennte Themen. Ist ein Umzug geplant, muss der passende Aufenthaltsweg gesondert geprüft werden.
Nein. Eine Gesellschaftsgründung ändert die persönliche Steueransässigkeit nicht automatisch. Ein anderer Staat kann außerdem prüfen, wo die Gesellschaft tatsächlich geleitet wird oder eine Betriebsstätte hat.
Wenn die Gesellschaft tatsächlich aus Riga arbeiten soll, lesen Sie, wie wir wirtschaftliche Substanz in Lettland aufbauen.