EU-Tochtergesellschaft gründen, besteuert erst bei der Gewinnausschüttung
Lettland besteuert den Gewinn einer Kapitalgesellschaft erst bei der Ausschüttung. Bleibt der Gewinn in der Tochter, liegt der Satz bei 0 Prozent. Wird er an die Mutter oder an die Gesellschafter ausgeschüttet, fallen 20 Prozent an. Diese Seite behandelt den Konzernfall: die lettische SIA als Tochter einer deutschen Muttergesellschaft, mit dem vollständigen Steuerbild auf beiden Seiten der Grenze.
Was ist eine EU-Tochtergesellschaft?
Eine eigene Kapitalgesellschaft mit eigener Haftung und Steuerpflicht, keine bloße Zweigstelle.
Eine Tochtergesellschaft ist eine rechtlich selbstständige Kapitalgesellschaft, an der die Muttergesellschaft die Mehrheit hält, in der Regel über 50 Prozent der Anteile und Stimmrechte. Sie hat eine eigene Rechtspersönlichkeit, eine eigene Haftungsmasse und einen eigenen Jahresabschluss. Die Mutter haftet grundsätzlich nur mit ihrer Einlage, nicht mit dem gesamten Konzernvermögen. Genau diese Abschottung unterscheidet die Tochter von einer bloßen Zweigstelle.
Tochtergesellschaft
Eine eigene Kapitalgesellschaft mit eigener Steuerpflicht im Sitzstaat. Sie wird dort veranlagt, nicht in Deutschland.
Zweigniederlassung
Die unselbstständige Niederlassung ist rechtlich Teil der deutschen Mutter. Ihre Gewinne fließen unmittelbar in die deutsche Bilanz.
Betriebsstätte
Ein steuerlicher Anknüpfungspunkt nach Art. 5 OECD-Musterabkommen. Sie kann ungewollt entstehen, etwa durch einen festen Geschäftsort oder einen abhängigen Vertreter, und löst dann eine Besteuerung im anderen Staat aus, auch ohne dass jemand eine Gesellschaft gegründet hat.
Für ein deutsches Unternehmen, das im EU-Binnenmarkt aktiv werden und dabei die Haftung sauber trennen will, ist die eigenständige Tochtergesellschaft die vorhersehbare Wahl. Sie schafft einen klaren Rechtskörper, ein eigenes Bankkonto, eine eigene Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und eine eigene steuerliche Adresse im Zielland.
Der Standortvorteil einer EU-Tochter
Marktzugang und Haftungstrennung sind der Rahmen. Der Zeitpunkt der Besteuerung ist der eigentliche Hebel.
Ein Unternehmen vor Ort
Eine Gesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Staat besitzt eine lokale Rechtsform, eine lokale IBAN im SEPA-Raum und eine lokale Umsatzsteuernummer. Lieferanten, Zahlungsdienstleister und Behörden im Zielmarkt behandeln sie als das, was sie ist: ein europäisches Unternehmen vor Ort.
Eine abgeschottete Einheit
Ein neues Marktsegment, eine riskante Produktlinie oder ein Beteiligungsvehikel gehören in eine abgeschottete Einheit, deren Schieflage die Mutter nicht mitreißt.
Der eigentliche Hebel
Eine operative GmbH in Deutschland zahlt auf ihren Gewinn Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer, effektiv rund 29,8 Prozent, je nach Hebesatz der Gemeinde. Wer diesen Gewinn im Unternehmen belässt, um zu wachsen, zu investieren oder Rücklagen zu bilden, hat ihn trotzdem bereits versteuert. Ein Standort, der thesaurierte Gewinne nicht besteuert, verschiebt diese Belastung nach hinten und setzt Kapital für Reinvestition frei. Lettland ist mit seinem Cash-Flow-Steuersystem seit 2018 genau dieser Standort.
Der Grundlagenartikel zur Gründung selbst, mit Schritten, Banking und Substanz, steht unter Firma gründen in Lettland. Diese Seite konzentriert sich auf den Konzernfall: die Tochter als Teil einer deutschen Struktur.
Riga, Lettland
Der richtige EU-Standort für die Tochter
Entscheidend ist nicht der Prozentsatz auf dem Papier, sondern der Zeitpunkt der Fälligkeit.
Die üblichen Kandidaten unterscheiden sich weniger im Nominalsatz als in der Frage, wann besteuert wird. Für ein reinvestierendes Unternehmen zählt der Zeitpunkt der Fälligkeit stärker als der Prozentsatz auf dem Papier.
| Standort | Körperschaftsteuer | Auf reinvestierte Gewinne | Mindestkapital |
|---|---|---|---|
| Deutschland (GmbH) | ca. 29,8 % effektiv | voll besteuert | 25.000 EUR |
| Irland | 12,5 % | voll besteuert | 1 EUR |
| Zypern | 15 % (ab 01/2026) | voll besteuert | 1 EUR |
| Estland | 22 % bei Ausschüttung | 0 % thesauriert | 1 EUR (Kleinkapital) |
| Lettland (SIA) | 20 % bei Ausschüttung | 0 % thesauriert | 2.800 EUR (oder 1 EUR Mikro-SIA) |
Lettland und Estland im Vergleich
Estland und Lettland teilen dasselbe Grundprinzip, doch zwei Details fallen 2026 zugunsten Lettlands aus. Estland hat seinen Ausschüttungssatz zum Jahr 2025 auf 22 Prozent angehoben, Lettland hält seine 20 Prozent stabil. Und die lettische SIA lässt sich mit einem regulären Stammkapital von 2.800 EUR gründen, wovon bei Gründung die Hälfte eingezahlt sein muss, statt der 25.000 EUR einer deutschen GmbH. Für ein reinvestierendes Konzernvehikel bedeutet das: der Gewinn arbeitet zu 0 Prozent weiter, solange er in der Tochter bleibt, und die 20 Prozent fallen erst an, wenn Kapital nach oben an die Mutter oder an die Gesellschafter fließt.
Zur Einordnung: 0 Prozent auf thesaurierte Gewinne ist kein Steuergeschenk, sondern eine Stundung. Wird ausgeschüttet, fallen 20 Prozent auf den Bruttobetrag an, was im Verhältnis 20/80 einer effektiven Belastung von rund 25 Prozent auf den Nettodividendenbetrag entspricht. Der Vorteil liegt im Zeitwert des Geldes und im Zinseszinseffekt der reinvestierten Beträge, nicht in einem dauerhaft niedrigeren Endsatz.
Deutsche GmbH-Tochter oder lettische SIA
Beide sind Kapitalgesellschaften mit beschränkter Haftung. Der Unterschied liegt in Kapitalbindung, laufendem Aufwand und dem Zeitpunkt der Gewinnbesteuerung.
| Kriterium | Deutsche GmbH-Tochter | Lettische SIA |
|---|---|---|
| Mindeststammkapital | 25.000 EUR | 2.800 EUR, alternativ 1 EUR Mikro-SIA |
| Steuer auf einbehaltenen Gewinn | ca. 29,8 % sofort | 0 %, bis ausgeschüttet wird |
| Steuer bei Ausschüttung an die Mutter | bereits versteuert, dann §8b KStG | 20 % KSt bei Distribution |
| Umsatzsteuer | 19 % | 21 % |
| Eintragung | Notar, Handelsregister, mehrere Wochen | Uzņēmumu reģistrs, 1 bis 3 Werktage |
| EU-Binnenmarkt, SEPA, EORI | ja | ja |
GmbH-Tochter
Die richtige Wahl, wenn die Wertschöpfung real in Deutschland stattfindet und der Gewinn ohnehin ausgeschüttet oder inländisch reinvestiert wird.
Lettische SIA
Gewinnt, wenn ein echter Marktzugang oder eine reale Funktion in der EU besteht und ein spürbarer Teil des Gewinns über Jahre im Unternehmen arbeiten soll.
In beiden Fällen entscheidet nicht der Prospekt, sondern die tatsächliche wirtschaftliche Tätigkeit vor Ort.
Steuerliche Behandlung bei der deutschen Muttergesellschaft
Zwei Regelwerke greifen: die Hinzurechnungsbesteuerung, die den Vorteil kassieren kann, und §8b KStG, der den Rückfluss fast steuerfrei stellt.
Eine EU-Tochter erzeugt steuerliche Folgen an zwei Stellen: im Sitzstaat der Tochter und bei der deutschen Mutter. Beide Regelwerke gehören von Anfang an zusammen betrachtet.
Wann sie greift, wann nicht
Die deutschen CFC-Regeln nach §§7 bis 14 AStG rechnen die Gewinne einer beherrschten ausländischen Gesellschaft dem inländischen Anteilseigner zu, als hätte er sie selbst erzielt. Sie greifen, wenn drei Bedingungen zusammenkommen: die deutschen Beteiligten halten zusammen mehr als 50 Prozent, die Gesellschaft erzielt passive Einkünfte im Sinne des Aktivitätskatalogs des §8 Abs. 1 AStG, und ihre effektive Steuerbelastung liegt unter 15 Prozent. Diese Schwelle wurde durch das Wachstumschancengesetz zum 01.01.2024 von 25 auf 15 Prozent gesenkt.
Die lettische SIA trifft dieses Raster im Grundfall, weil ihre effektive Belastung auf einbehaltene Gewinne 0 Prozent beträgt, also unter der Schwelle. Ist die Tätigkeit dann passiv, etwa eine reine Holding, Lizenzverwertung oder Beratung an die eigene Konzern-GmbH, wird der Gewinn dem deutschen Gesellschafter zugerechnet und mit dessen Satz besteuert. Der scheinbare 0-Prozent-Vorteil verschwindet vollständig, und die Belastung kann bis zu 47,475 Prozent erreichen, wenn ein Privatgesellschafter zum Spitzensatz betroffen ist.
Die Ausnahme steht in §8 Abs. 2 AStG und geht auf das EuGH-Urteil Cadbury Schweppes (C-196/04) zurück: Geht die EU-Tochter einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Personal und eigenen Mitteln nach, entfällt die Hinzurechnung. Die Beweislast trägt der Steuerpflichtige. Für ein deutsches Unternehmen mit operativer Tochter, echtem Team und echter Funktion in Riga ist diese Hürde erfüllbar, für einen leeren Briefkasten nicht. Die Mechanik im Detail, mit Rechenbeispiel, steht unter Hinzurechnungsbesteuerung und Substanz.
Dividenden und Veräußerungsgewinne: 95 Prozent frei
Fließt Gewinn von der EU-Tochter an eine deutsche Kapitalgesellschaft als Mutter zurück, greift §8b KStG. Dividenden sind bei der empfangenden Mutter zu 95 Prozent körperschaftsteuerfrei, die restlichen 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgaben. Die effektive Belastung auf dem Rückfluss liegt damit bei etwa 1,5 Prozent, also 5 Prozent des Betrags multipliziert mit dem regulären Konzernsteuersatz. Dieselbe 95-Prozent-Freistellung gilt für Gewinne aus der Veräußerung von Anteilen an der Tochter, was die SIA auch als Beteiligungsvehikel attraktiv macht.
Auf der Quellenseite kommt die Ausschüttung obendrein ohne Abzug an. Die EU-Mutter-Tochter-Richtlinie 2011/96/EU setzt die Quellensteuer bei mindestens 10 Prozent Beteiligung und 24 Monaten Haltedauer auf 0 Prozent, und Lettland erhebt seit der Steuerreform 2018 ohnehin generell keine Quellensteuer auf Dividenden an ausländische Gesellschaften. Das Zusammenspiel aus lettischem Recht, Richtlinie und dem DBA Deutschland-Lettland ergibt: 0 Prozent Quellensteuer beim Abgang, 95 Prozent Freistellung beim Empfang. Der klassische Konzernaufbau nutzt diese Brücke direkt, mehr dazu unter Holding in Lettland gründen.
Anders liegt der Fall, wenn eine deutsche Privatperson die Anteile hält und Dividenden bezieht. Dann greift nicht §8b KStG, sondern die Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag, also 26,375 Prozent, oder wahlweise das Teileinkünfteverfahren. Die Wahl zwischen Mutter-Kapitalgesellschaft und direkter Privatbeteiligung gehört deshalb an den Anfang jeder Strukturierung, nicht an ihr Ende.
Welche Substanz die Tochter braucht
Substanz ist der rechtliche Kern, an dem die gesamte Struktur hängt. Sie erfüllt gleichzeitig zwei Prüfungen: den Substanztest des §8 Abs. 2 AStG gegen die Hinzurechnung und die Frage des Orts der tatsächlichen Geschäftsleitung nach dem DBA. Beide verlangen, dass die Entscheidungen wirklich in Riga fallen und nicht in Deutschland. Die üblichen Bausteine sind eine eigene Bürofläche in Riga, mindestens ein qualifizierter lokaler Mitarbeiter, eine dokumentierte Geschäftsleitung mit regelmäßigen Vorstandssitzungen vor Ort, eine lokale Buchhaltung und ein lettisches Bankkonto.
Der praktische Test ist einfach: Könnte die Gesellschaft ihre Kernfunktion morgen ohne die deutsche Mutter weiterführen? Lautet die Antwort ja, ist Substanz vorhanden. Lautet sie nein, fehlt sie, und die Struktur ist angreifbar. Wir bauen diese Substanz als Teil des Setups auf und dokumentieren sie fortlaufend, damit sie einer Betriebsprüfung standhält.
Altstadt von Riga
In sechs Schritten zur arbeitsfähigen EU-Tochter
Die Eintragung ist der schnellste Teil. Banking und Substanz bestimmen den Zeitplan.
Strukturworkshop
Wir klären, ob die Tochter unter einer deutschen Kapitalgesellschaft oder direkt bei Privatgesellschaftern hängt, welche Funktion sie real ausübt und wie tief die Substanz sein muss.
Dokumente
Gesellschaftsvertrag (Sabiedrības līgums), Satzung (Statūti), Erklärung der wirtschaftlich Berechtigten und Passkopien werden vorbereitet. Ein Notar ist für die SIA nicht erforderlich.
Eintragung
Eintragung im Uzņēmumu reģistrs, dem lettischen Unternehmensregister, mit Bearbeitung in 1 bis 3 Werktagen. Die Gesellschaft erhält ihre Registrierungsnummer.
Steuerliche Anmeldung
Anmeldung beim VID, der lettischen Steuerverwaltung, samt Umsatzsteuerregistrierung (PVN), soweit erforderlich.
Bankkonto
Eröffnung bei einer lettischen Bank, für DACH-Mandanten remote möglich, dazu Schritt 7 weiter unten.
Substanzaufbau und Meldungen
Bürofläche, Personal und Geschäftsleitung werden aufgesetzt, parallel läuft die Mitteilung nach §138 AO an das Bundeszentralamt für Steuern über die neue Auslandsbeteiligung.
Realistisch liegen zwischen dem ersten Gespräch und der betriebsfähigen Tochter mit Konto und Substanz vier bis acht Wochen. Die Eintragung selbst ist der schnellste Teil, Banking und Substanz bestimmen den Zeitplan.
Kosten und Dauer im Überblick
Festpreise statt Stundensätzen. Den exakten Betrag nennen wir im schriftlichen Kostenvoranschlag vor Vertragsabschluss.
| Position | Art | Zeitpunkt |
|---|---|---|
| Stammkapital | 2.800 EUR (Hälfte bei Gründung), oder 1 EUR Mikro-SIA | einmalig, bleibt Ihr Vermögen |
| Registergebühr Uzņēmumu reģistrs | staatliche Gebühr | einmalig bei Gründung |
| Registrierte Geschäftsadresse | Honorar | jährlich |
| Buchhaltung und Jahresabschluss | Honorar | laufend |
| Umsatzsteuerregistrierung (PVN) | Honorar | einmalig, wenn Pflicht |
| Substanz-Paket (Büro, Personal, Geschäftsleitung) | Honorar, je nach Tiefe | laufend |
Die konkreten Beträge hängen davon ab, ob die Tochter operativ tätig ist oder als Holding fungiert und wie viel Substanz Ihr Fall verlangt. Eine belastbare Kalkulation für Ihre Konstellation erhalten Sie über die Kontaktseite.
Bankkonto und EU-Marktzugang
Nach der Eintragung ist die Kontoeröffnung der Schritt mit dem größten Vorlauf.
Lettland hat seit 2018 ein verschärftes Geldwäsche-Regime, was das Onboarding gründlicher, aber auch glaubwürdiger macht. Für eine Tochter mit deutscher Mutter ist die Herkunft der Gelder in der Regel gut dokumentierbar, was den KYC-Prozess erleichtert.
Wir arbeiten mit lettischen Banken wie Citadele und BluOr, bei denen für DACH-Mandanten eine weitgehend oder vollständig entfernte Eröffnung möglich ist, sowie mit Magnetiq für Fälle mit E-Commerce- oder Zahlungsschwerpunkt. Ein echtes lettisches Konto ist mehr als eine Fintech-Anbindung: Es liefert eine lokale IBAN, zählt als Substanzbaustein und ist Teil des Nachweises, dass die Gesellschaft real vor Ort geführt wird. Eine reine EMI-Lösung ohne lokale Bankbeziehung erfüllt diese Funktion nur eingeschränkt.
Mit dem Konto sind auch die Bausteine des Binnenmarktzugangs gesetzt: SEPA-Zahlungsverkehr, eine lettische Umsatzsteuernummer und die EORI-Registrierung für den Warenverkehr. Damit handelt die Tochter im gesamten EU-Raum als das, was sie ist, ein europäisches Unternehmen mit vollem Marktzugang.
Häufige Fragen
Eine Tochtergesellschaft ist eine rechtlich eigenständige Kapitalgesellschaft mit eigener Haftung und eigener Steuerpflicht im Sitzstaat. Eine Zweigniederlassung bleibt rechtlich Teil der deutschen Mutter, ihre Gewinne fließen in die deutsche Bilanz. Eine Betriebsstätte nach Art. 5 OECD-Musterabkommen ist ein steuerlicher Anknüpfungspunkt, der auch ungewollt entstehen kann und dann eine Besteuerung im anderen Staat auslöst.
Das hängt vom Land ab. Eine deutsche GmbH verlangt 25.000 EUR. Eine lettische SIA lässt sich mit einem regulären Stammkapital von 2.800 EUR gründen, wovon bei Gründung die Hälfte eingezahlt sein muss, oder als Mikro-SIA ab 1 EUR. Das Kapital bleibt Vermögen der Gesellschaft und ist keine Gebühr.
Für ein Unternehmen, das Gewinne reinvestiert, ist der Zeitpunkt der Besteuerung wichtiger als der Nominalsatz. Lettland und Estland besteuern einbehaltene Gewinne mit 0 Prozent und erst bei Ausschüttung. Lettland liegt 2026 mit stabilen 20 Prozent bei Distribution unter Estlands 22 Prozent. Wer dagegen sofort ausschüttet, für den zählt eher der reine Satz, etwa Irlands 12,5 Prozent. Der niedrigste Satz nützt nur, wenn Substanz vorhanden ist, sonst greift die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung.
Grundsätzlich nicht, denn die Tochter ist selbst steuerpflichtig im Sitzstaat. Es gibt jedoch eine Ausnahme: die Hinzurechnungsbesteuerung nach §§7 bis 14 AStG. Sie rechnet passive Einkünfte einer niedrig besteuerten und beherrschten Auslandstochter dem deutschen Anteilseigner zu. Sie entfällt nach §8 Abs. 2 AStG, wenn die Tochter einer wesentlichen wirtschaftlichen Tätigkeit mit eigenem Personal und eigenen Mitteln nachgeht. Substanz vor Ort ist deshalb entscheidend.
Empfängt eine deutsche Kapitalgesellschaft als Mutter die Dividende, sind 95 Prozent nach §8b KStG steuerfrei, die restlichen 5 Prozent gelten als nicht abziehbare Betriebsausgabe. Die effektive Belastung liegt bei rund 1,5 Prozent. Empfängt eine Privatperson, fällt Abgeltungsteuer von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag an, also 26,375 Prozent, alternativ das Teileinkünfteverfahren. Quellensteuer fällt bei EU-Konzerndividenden dank Mutter-Tochter-Richtlinie und lettischem Recht nicht an.
Ja. Ohne Substanz fällt die Tochter in die Hinzurechnungsbesteuerung, und der Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung kann nach dem DBA nach Deutschland gezogen werden. Beides hebt den Steuervorteil auf. Substanz bedeutet eigene Bürofläche in Riga, mindestens einen qualifizierten lokalen Mitarbeiter, eine dokumentierte Geschäftsleitung mit Vorstandssitzungen vor Ort, lokale Buchhaltung und ein lettisches Bankkonto. Für eine reine Holding sind die Anforderungen niedriger als für eine operative Gesellschaft, aber nicht null.
Die Kosten bestehen aus staatlicher Registergebühr, dem Stammkapital (das Vermögen bleibt), sowie Honoraren für registrierte Adresse, Buchhaltung, Umsatzsteuerregistrierung und, falls nötig, das Substanz-Paket. Wir arbeiten mit Festpreisen und nennen den exakten Betrag für Ihren Fall im schriftlichen Kostenvoranschlag vor Vertragsabschluss. Der Zeitrahmen bis zur betriebsfähigen Tochter liegt realistisch bei vier bis acht Wochen.
Die reine Eintragung einer SIA im lettischen Unternehmensregister dauert 1 bis 3 Werktage. Rechnet man Banking und Substanzaufbau hinzu, sind vom ersten Gespräch bis zur betriebsfähigen Tochter vier bis acht Wochen realistisch. Ein Notar ist für die SIA nicht erforderlich, und die Gründung ist aus Deutschland remote möglich.
Ein Hinweis für Gesellschafter, die selbst umziehen
Die bisherigen Abschnitte betreffen den Konzernfall, bei dem die Gesellschafter in Deutschland bleiben und nur die Tochter im Ausland sitzt. Zieht dagegen eine Privatperson mit mindestens 1 Prozent Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft selbst weg, greift zusätzlich die Wegzugsbesteuerung nach §6 AStG, die stille Reserven bei Aufgabe der unbeschränkten deutschen Steuerpflicht erfasst.
Das ist ein eigenes, planbares Thema mit Stundungs- und Rückkehrregeln, das bei einem Umzug früh geklärt gehört. Die Details stehen unter Wegzugsbesteuerung 2026. Für die reine EU-Tochter einer in Deutschland ansässigen Mutter spielt sie zunächst keine Rolle.
Stand: April 2026