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EU-Tochtergesellschaft zu 100 % in Konzernbesitz

Erschließen Sie den EU-Markt mit einer lettischen Tochtergesellschaft

Ihre ausländische Gesellschaft kann die lettische SIA direkt zu 100 % halten. Balt Partners koordiniert die Unternehmensunterlagen, Unterschriften und Eintragung und bereitet anschließend mit Ihnen Bankkonto, Umsatzsteuer und operativen Start vor.

100 %
im Eigentum Ihrer Muttergesellschaft
2.800 EUR
verfügbares Kapital der SIA
1–3 Tage
Registerprüfung einer vollständigen Akte
Remote
Gründungsweg passend zur Akte koordiniert
Struktur

Was eine lettische Tochtergesellschaft verändert

Die SIA ist eine eigenständige lettische juristische Person. Die ausländische Mutter hält die Anteile und legt ihren Auftrag fest.

Direkte Beteiligung

Steht die endgültige Muttergesellschaft bereits fest, vermeidet eine direkte Gründung unter dieser Gesellschaft in der Regel eine spätere Anteilsübertragung und eine zweite Eigentümerprüfung.

Getrennte Haftung und Unterlagen

Die Tochtergesellschaft führt eigene lettische Konten, Verträge und Meldungen. Vorgänge zwischen Mutter und SIA sind als Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen zu dokumentieren.

Festgelegte EU-Funktion

Vertrieb, Einkauf, Import, Support oder eine andere tatsächliche Funktion müssen der SIA nachvollziehbar zugeordnet sein. Die Eintragung allein belegt nicht, wo Wertschöpfung stattfindet.

Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung? Eine Zweigniederlassung ist keine eigene juristische Person und ordnet die lokale Tätigkeit direkt dem ausländischen Unternehmen zu. Die Wahl beeinflusst Haftung, Buchführung, steuerliche Zuordnung und Verträge.
Unternehmensakte

Die Unterlagen folgen der Beteiligungskette der Muttergesellschaft

Die genaue Form hängt vom Sitzstaat der Mutter und davon ab, wie dortige Registerunterlagen beglaubigt werden können.

Existenz und Vertretungsmacht

Aktuelle Registerauszüge, Satzungsunterlagen und der Beschluss der Muttergesellschaft über die Investition. Die Vertretungsmacht des Unterzeichners muss aus den Registern oder einer besonderen Vollmacht hervorgehen.

Eigentum und UBO

Die gesamte Kette bis zu den natürlichen Personen, die letztlich Kontrolle ausüben. Eine Holding ändert den unmittelbaren Gesellschafter, nicht die Pflicht zur Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten.

Beteiligte Personen

Identitäts- und Adressnachweise für zeichnungsberechtigte Personen, vorgesehene Vorstandsmitglieder der SIA und UBO sowie gegebenenfalls Erläuterungen zu Namen und Funktionen.

Beglaubigung und Lettisch

Ausländische Unterlagen können eine Legalisation oder Apostille und eine lettische Übersetzung erfordern. Form und Gültigkeitsdauer werden geklärt, bevor Dokumente bestellt werden.

Leitung

Die Mutter hält die Anteile; der Vorstand der SIA führt das Unternehmen

Die Dokumentation sollte zeigen, welche Entscheidungen beim Gesellschafter verbleiben und welche Befugnisse die lettische Gesellschaft selbst ausübt.

Gesellschafterbeschlüsse

Die Mutter bestellt den Vorstand und trifft vorbehaltene Gesellschafterentscheidungen durch ordnungsgemäß bevollmächtigte Vertreter.

Vorstandsbefugnisse

Ein oder mehrere Vorstandsmitglieder vertreten die SIA gemäß den im lettischen Register eingetragenen Zeichnungsregeln. Aufenthalts- und Steuerfolgen sind getrennt zu prüfen.

Nachweis der Entscheidungen

Protokolle, Verträge, Freigaben und operative Unterlagen sollten dem tatsächlichen Ort von Entscheidungen und Arbeit entsprechen.

Ablauf

Vom Beschluss der Muttergesellschaft bis zur eingetragenen SIA

Meist bestimmt die Vorbereitung den Kalender. Das Register kann erst eine vollständige und formgerechte Akte prüfen.

1

Aufgabe festlegen

Beteiligung, Vorstand, tatsächliche Tätigkeit, Verträge, Ort der Leitung sowie erforderliche Umsatzsteuerregistrierungen und Genehmigungen.

2

Mutterakte zusammenstellen

Registerunterlagen, Beschluss, Vertretungsmacht, Beteiligungskette, UBO, Beglaubigung und Übersetzungen.

3

Unterzeichnen und einzahlen

Den akzeptierten Signaturweg abstimmen und die Einzahlung der 2.800 EUR eindeutig auf die zeichnende Gründerin zurückführen.

4

Eintragen, dann aktivieren

Einfache vollständige Fälle prüft das Register üblicherweise in 1–3 Werktagen. Umsatzsteuer, Konto, EMI, PSP, Zoll und Genehmigungen folgen separat.

Abläufe

Ordnen Sie die Abläufe zwischen Mutter, SIA und Kunden

Vor dem Start klären wir, wer Verträge schließt, Rechnungen stellt, Zahlungen empfängt, importiert und Gewinne ausschüttet.

VorgangWas wir festlegen
Die Mutter leistet an die SIADen Konzernvertrag, die gelieferten Leistungen oder Waren und die Abrechnungsmethode.
Die SIA fakturiert EU-KundenDie richtige Vertragspartei und die Umsatzsteuerbehandlung nach Kunde, Leistung und Staat.
Waren gelangen in die EU oder werden dort gelagertImporteur, Zollstaat, EORI, Umsatzsteuerregistrierungen und Produktpflichten.
Gewinn fließt an die MutterLettische Ausschüttungssteuer, mögliche Quellensteuer, Abkommen und Behandlung bei der Mutter.
Bankkonto und Start

Bereiten Sie Konto und Zahlungsverkehr von Anfang an vor

Bankunterlagen, Konzernstruktur, Tätigkeit der Tochtergesellschaft und geplante Zahlungsströme müssen zusammenpassen.

Kapitalweg absichern

Wir prüfen Zahler, zeichnende Gründerin und Nachweise, bevor das Kapital überwiesen wird.

Kontoantrag vorbereiten

Wir bereiten die KYC-Akte vor und wählen passende Banken oder EMI nach Konzern, Vorstand, Märkten und Zahlungsströmen aus. Über die Annahme entscheidet der Anbieter.

Operativen Start ordnen

Umsatzsteuer, EORI, Importeurstatus, PSP-Onboarding und Produktkonformität kommen in die richtige Reihenfolge.

FAQ

Fragen ausländischer Muttergesellschaften

Ja. Eine ausländische juristische Person kann alleinige Gründerin und Gesellschafterin einer regulären SIA sein. Die Muttergesellschaft, ihre Investitionsbefugnis und die gesamte UBO-Kette sind zu dokumentieren.

Steht die endgültige Muttergesellschaft fest, vermeidet die direkte Gründung in der Regel eine spätere Übertragung, eine zweite Eigentümerprüfung und zusätzliche Gesellschaftsbeschlüsse. Eine persönliche Zwischenlösung braucht einen konkreten Grund.

Üblicherweise aktuelle Register- und Satzungsunterlagen, einen Gesellschaftsbeschluss, den Nachweis der Vertretungsmacht, die Beteiligungskette und Identitätsnachweise für UBO, Unterzeichner und vorgesehene Vorstandsmitglieder. Die endgültige Liste hängt vom Sitzstaat ab.

Nicht in einer einheitlichen Form. Die Beglaubigung hängt von Ausstellungsstaat und -form sowie anwendbaren Übereinkommen oder elektronischen Quellen ab. Beim lettischen Register eingereichte Unterlagen müssen dessen Sprachanforderungen erfüllen.

Viele Fälle mit einer Gesellschaft als Gründerin können einen anerkannten elektronischen Signatur- oder Vollmachtsweg nutzen. Der passende Weg wird anhand der unterzeichnenden Person und der Ausgangsdokumente vor der Unterzeichnung bestätigt.

Unterlagen der Mutter, Beglaubigung und Übersetzung bestimmen meist die Vorbereitung. Nach Einreichung einer vollständigen einfachen Akte prüft das Register diese üblicherweise in 1–3 Werktagen. Umsatzsteuer und finanzieller Zugang haben eigene Zeitabläufe.

Nein. Eintragung und Kontozusage sind getrennt. Jede Bank und jedes EMI prüft Mutter, Tochter, UBO, Vorstand, Geschäftsmodell, Länder und Mittel nach eigenen KYC-Regeln.

Nicht zwingend. Lettland besteuert die SIA nach lettischem Recht. Ein anderer Staat kann jedoch Geschäftsleitung, Betriebsstätte, Regeln für beherrschte Gesellschaften, Verrechnungspreise oder Einkünfte der Mutter prüfen.

Allgemeine Information. Diese Seite beschreibt den lettischen Rahmen, der für ausländische Gesellschaften als Gründerinnen gilt. Die steuerliche, rechtliche, buchhalterische und regulatorische Behandlung im Staat der Mutter ist dort gesondert zu prüfen.

Sprechen wir über Ihre künftige EU-Tochtergesellschaft

Stellen Sie uns die Muttergesellschaft, die geplante Tätigkeit und Ihre Märkte vor. Wir zeigen Ihnen die passende Struktur und den Ablauf.